Flugschule

Nur Fliegen lernen ist schöner

Dein Traum vom Fliegen

In unserer zugelassenen Ausbildung Organisation (ATO) Flugschule bilden wir Sie durch unsere Erfahrung kompetent, individuell und ganzjährig aus. Unsere Fluglehrer verfügen zusammen über weit mehr als 20.000 Flugstunden Flugerfahrung und kommen alle aus dem praktischen Flugbetrieb. 

In unserer ATO haben Sie die Möglichkeit Pilotenlizenzen und Musterberechtigung, sowie Musterberechtigungen auf Hubschraubern und Klassenberechtigungen für Flugzeuge zu erwerben, aufzufrischen oder zu erneuern. Wir erstellen für Sie einen individuellen und auf Ihre Bedürfnisse angepassten Ausbildungsplan. Auf Wunsch begleiten wir Sie Ihre ganze Karriere mit Fortbildungen, weiteren Trainings und den jährlichen Checkflügen.

Sind Sie flugbegeistert und möchten sich den Traum vom fliegen erfüllen oder planen Sie gar den Einstieg in eine neue berufliche Zukunft? Mit einem Schnupperflug oder einem Schnuppertag können Sie selbst das Steuer in die Hand nehmen und das Gefühl des Fliegens und die Arbeit als Pilot erfahren.

Ausbildungen

PPL(H) – Privat Piloten Lizenz Hubschrauber

Informationen

Bewerber um eine PPL(H) müssen zur Lizenzerteilung mindestens 17 Jahre, zu Ausbildungsbeginn und vor dem ersten Alleinflug mindestens 16 Jahre alt sein und benötigen bei Ausbildungsbeginn ein gültiges Medizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2.

Des Weiteren müssen als Nachweis der Zuverlässigkeit eines Bewerbers eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 sowie eine Auskunft  aus dem Fahreignungsregister angefordert werden. Jedoch keine Sorge, auch Punkte sind noch kein Ausschlusskriterium. Ggf. ist dies im Einzelfall mit der zuständigen Behörde zu prüfen.

Der Wissensstand und die Persönlichkeit des Schülers müssen es ihm ermöglichen dem theoretischen und praktischen Unterricht zu folgen. Im Besonderen müssen die Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache ausreichend sein.

Die theoretische Ausbildung findet in der Regel im Fernstudium statt, kann jedoch auch auf Wunsch in Voll- oder Teilzeit im Einzel oder Gruppenunterricht stattfinden. Für die theoretische Ausbildung sind mind. 100 Stunden vorgesehen und dauert in der Regel von 4 Wochen bis 24 Monate. Dies ist von ihrer persönlichen Zeit abhängig. Je mehr Zeit Sie investieren umso schneller erreichen Sie das Ziel Pilot zu sein.

Ausbildungsfächer sind:
– Luftrecht
– Flugleistung und Flugplanung
– Menschliches Leistungsvermögen
– Betriebliche Verfahren
– Allgemeine Luftfahrtkenntnisse
– Meteorologie
– Navigation
– Aerodynamik
– Theorie des/der jeweiligen Flugzeugmuster
– Und das Sprechfunkzeugnis BZF1, BZF2 oder AZF;

Ab dem Ausbildungsbeginn können Sie direkt mit der Theorie und der praktischen Ausbildung beginnen, jedoch darf der erste Alleinflugerst dann stattfinden, wenn alle theoretischen Prüfungsfächer bei der zuständigen Behörde bestanden wurden und das Sprechfunkzeugnis vorliegt. Der erste Alleinflug darf frühestens mit der 20. Flugstunde stattfinden.

Die Ausbildung zum PPL(H) findet ausschließlich am Tag statt. Nachtflug ist nicht Teil der PPL(H) Ausbildung und ist dementsprechend auch nicht vorgesehen. Die Ausbildung findet ausschließlich auf den Luftfahrzeugen am Flughafen EDFB Reichelsheim statt. Eine Ausbildung bzw. ein Teil der Ausbildung kann nach Absprache und Genehmigung auch an einem anderen Standort stattfinden. Eine Schulung im Simulator ist nicht vorgesehen.
Die Praktische Ausbildung besteht aus folgenden Teilen
Mind. 45 Std. Gesamtstunden auf Flugzeugen
Mind. 25 Std. Flugstunden mit Fluglehrer
Mind. 5 Std. Überlandflug (Cross-Country)
Mind. 10 Std. Überwachter Allein-Flug
Mind. ein Dreiecksflug mit 185 Km / 100 NM und 2 vollständig abgeschlossenen Landungen

Die praktische Prüfung Erfolg dann mit einem von der Behörde bestimmten Prüfer auf dem Luftfahrzeugmuster ihrer Wahl.

Unsere Flugschüler/innen erhalten zu beginn der Ausbildung ein Starterpaket mit allen wichtigen Utensilien, sowie einen Zugang für das Theoriematerial als eBook (auf Wunsch kann dieses auch in Papierform ausgehändigt werden).

Sie dürfen mit einer erfolgreich bestandenen Privat Piloten Lizenz in allen EU Ländern Helikopter die Helikoptermuster fliegen, welche Sie im Flugschein eingetragen haben sowie Personen (nicht gewerblich) befördern. Diese Personen dürfen dem Flugpreis auch etwas beisteuern, jedoch darf hier keinerlei Gewinn Erzielungsabsicht vorherrschen.

Inhaber einer LAPL(H), PPL(A) oder PPL(B) Lizenz bekommen eine Erleichterung auf die Ausbildung zum PPL(H) und müssen somit quasi nur eine Abgespeckte Ausbildung absolvieren.

Theorie Erleichterungen 

Für die Erteilung einer PPL(H) Lizenz werden dem Inhaber einer LAPL oder höherwertig in einer andere Luftfahrzeugkategorie die theoretischen Kenntnisse vollständig auf die Allgemeinen Sachgebiete angerechnet. Diese Anrechnung gilt auch für Bewerber um eine Pilotenlizenz, die die theoretische Prüfung für die Erteilung dieser Lizenz bereits in einer anderen Luftfahrzeugkategorie erfolgreich abgelegt haben, solange dies innerhalb der Gültigkeitsfrist liegt. Diese müssen jedoch einen quasi abgespeckten Lehrgang (Bridge Course) in den Fächern Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Absolvieren und eine Prüfung bei der zuständigen Behörde ablegen.

Praxis Erleichterungen 

Bewerber, die Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen sind, erhalten eine Anrechnung von 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 6 Stunden. 

Der Umfang der Anrechnung schließt in keinem Fall die Anforderungen der 10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 5 Stunden Allein-Überlandflug mit zumindest einen Überlandflug von wenigstens 185 km (100 NM), wobei vollständig abgeschlossene Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurden aus.

Kleines Flugzeug auf Landebahn

PPL(A) – Privat Piloten Lizenz
Flugzeuge

Informationen

Bewerber um eine PPL(A) müssen zur Lizenzerteilung mindestens 17 Jahre, zu Ausbildungsbeginn und vor dem ersten Alleinflug mindestens 16 Jahre alt sein und benötigen bei Ausbildungsbeginn ein gültiges Medizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2.

Des Weiteren müssen als Nachweis der Zuverlässigkeit eines Bewerbers eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG sowie eine Auskunft  aus dem Fahreignungsregister angefordert werden.  Jedoch keine Sorge, auch Punkte sind noch kein Ausschlusskriterium. Ggf. ist dies im Einzelfall mit der zuständigen Behörde zu prüfen.

Der Wissensstand und die Persönlichkeit des Schülers müssen es ihm ermöglichen dem theoretischen und praktischen Unterricht zu folgen. Im Besonderen müssen die Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache ausreichend sein.

Alternativ habe Sie bei uns die Möglichkeit den LAPL(A) (Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz) zu erwerben.

Der LAPL(A) berechtigt zum Führen von Flugzeugen bis zu einer Abflugmasse von 2000 Kg.

Bis zu drei Passagiere dürfen befördert werden. Dies nachdem 10 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer nach Erhalt der Lizenz nachgewiesen werden.

Die Lizenz ist in den EU Staaten anerkannt und im Erwerb weniger aufwendig. Wer jedoch plant fliegerisch weiter wachsen, d.h. fliegen mit mehrmotorigen Flugzeugen, ein Upgrade zum Instrumentenflug oder Berufsflugzeugführer,- wer mehr als drei Passagiere befördern möchte für den empfiehlt sich der international gültige PPL(A).

Mindestbedingungen für den LAPL (A): 

Es sind nur 30 Mindeststunden auf dem Flugzeug erforderlich. Davon:

  • Mind. 15 Flugstunden mit Fluglehrer
  • Mind. 6  Flugstunden Überlandflug allein mit Flugauftrag
  • Mind. ein Überlandflug solo von mindestens 150km (80Nm) mit einer Landung auf einem fremden Flugplatz

Die praktische Prüfung erfolgt anschließend mit einem von der Behörde bestimmten Prüfer auf dem Flugzeugmuster Ihrer Wahl. (Cessna 150 oder Piper PA28)

Die Theoretische Ausbildung findet in der Regel im Fernstudium statt, kann jedoch auch auf Wunsch in Voll- oder Teilzeit im Einzel oder Gruppenunterricht stattfinden. Für die theoretische Ausbildung sind mind. 100 Stunden vorgesehen und dauert in der Regel von 4 Wochen bis 24 Monate. Dies ist von ihrer persönlichen Zeit abhängig. Je mehr Zeit Sie investieren umso schneller erreichen Sie das Ziel Pilot zu sein.
Ausbildungsfächer sind:
Luftrecht
Flugleistung und Flugplanung
Menschliches Leistungsvermögen
Betriebliche Verfahren
Allgemeine Luftfahrtkenntnisse
Meteorologie
Navigation
Aerodynamik
Theorie des/der jeweiligen Flugzeugmuster
Und das Sprechfunkzeugnis BZF1, BZF2 oder AZF;

Ab dem Ausbildungsbeginn können Sie direkt mit der Theorie und der praktischen Ausbildung beginnen, jedoch darf der erste Alleinflugerst dann stattfinden, wenn alle theoretischen Prüfungsfächer bei der zuständigen Behörde bestanden wurden und das Sprechfunkzeugnis vorliegt. 

Die Ausbildung zum PPL(A) findet ausschließlich am Tag statt. Nachtflug ist nicht Teil der PPL(A) Ausbildung und ist dementsprechend auch nicht vorgesehen. Die Ausbildung findet ausschließlich auf den Luftfahrzeugen am Flughafen EDFB Reichelsheim statt. Eine Ausbildung bzw. ein Teil der Ausbildung kann nach Absprache und Genehmigung auch an einem anderen Standort stattfinden. Eine Schulung im Simulator ist nicht vorgesehen.
Die Praktische Ausbildung besteht ausfolgenden Teilen
Mind. 45 Std. Gesamtstunden auf Flugzeugen
Mind. 25 Std. Flugstunden mit Fluglehrer
Mind. 5 Std. Überlandflug (Cross-Country)
Mind. 10 Std. Überwachter Allein-Flug
Mind. ein Dreiecksflug mit 270 Km / 150 NM und 2 vollständig abgeschlossenen Landungen

Die praktische Prüfung Erfolg dann mit einem von der Behörde bestimmten Prüfer auf dem Luftfahrzeugmuster ihrer Wahl (Cessna F150 oder Piper PA28).

Unsere Flugschüler/innen erhalten zu Beginn der Ausbildung ein Starterpaket mit allen wichtigen Utensilien, sowie einen Zugang für das Theoriematerial als eBook (auf Wunsch kann dieses auch in Papierform ausgehändigt werden).

Sie dürfen mit einer erfolgreich bestandenen Privat Piloten Lizenz in allen EU Ländern einmotorige Kolbenflugzeuge fliegen, welche unter die Klasse SEP (Single-Engine Piston) fallen sowie Personen (nicht gewerblich) befördern. Diese Personen dürfen dem Flugpreis auch etwas beisteuern, jedoch darf hier keinerlei Gewinnerzielungsabsicht vorherrschen. Auf die PPL(A) SEP Lizenz bauen dann alle weiteren Lizenzen wie MEP (Multi-Engine Piston), Nachtflug, Instrumentenflug u.s.w. auf.

Für die Verlängerung der Klassenberechtigungen für einmotorige Kolbenflugzeuge SEP (2 Jahre gültig), mit einem Piloten müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
12 Flugstunden davon min. 6 Stunden als Verantwortlicher Pilot (PIC)
12 Starts u. Landungen nachweisen und
eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers durchführen.
Oder: Innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen.

fliegender Hubschrauber der Johanniter Luftrettung

CPL (H) - Berufspilot Hubschrauber

Informationen

Bewerber um eine CPL(H) müssen zu Ausbildungsbeginn mindestens 17 Jahre alt, zur Lizenzerteilung mindestens 18 Jahre alt sein. 

Zum Ausbildungsbeginn wird eine  gültige Musterberechtigung für ROBINSON R22, R44 oder R66, sowie ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis der Klasse 1 benötigt. Zudem muss ein Nachweis für ausreichende Kenntnisse der Fächer Englisch, Mathematik und Physik vorliegen. 

Des Weiteren müssen Inhaber einer gültigen PPL(H) Lizenz:

– Mindestens 155 Flugstunden Gesamtflugerfahrung


– Von den genannten Gesamtflugstunden müssen mindestens 50 Flugstunden PIC, wovon mindestens 10 Flugstunden Cross-Country sein müssen.

Es gibt unterschiedliche Varianten der theoretischen Ausbildung und ist von Ihren Möglichkeiten abhängig. Hierzu empfehlen wir eine individuelle Beratung.

In der Regel findet die theoretische Ausbildung im Fernlehrgang mit einem Präsenzteil am Flughafen in Reichelsheim statt. 

Wir empfehlen für den Start in die Berufspiloten Karriere ausschließlich den Weg über die CPL(H)+ATPL(H) Theorie.

Die Ausbildung zum CPL(H) Modular findet am Tag und in der Nacht statt.  

Zudem wird von Anfang an im Hubschrauber geschult. Eine Ausbildung im Simulator ist nicht vorgesehen. 

Die praktische Ausbildung besteht aus folgenden Teilen:

Insgesamt 30 Flugstunden, davon:

– 20 Flugstunden VFR Ausbildung

– 10 Flugstunden Basic Instrument Training (Sim. IMC)

Bei NVFR Training 5 Flugstunden, davon:

– Mindestens 4 Flugstunden NVFR Dual

– Mindestens 1 Flugstunde SOLO Platzrunden bei Nacht

Die  HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG setzt auf realitätsnahes Training, weshalb  SBT‘s (Scenario Based Training) geübt werden.

Zum Beginn der Ausbildung erhalten Sie ein Starterpaket mit allen wichtigen Utensilien, sowie einen Zugang für das Theoriematerial als eBook (auf Wunsch kann dieses auch in Papierform bestellt werden).

Die schriftliche Prüfung wird in den o.g. Fächern bei der zuständigen Luftfahrtbehörde abgelegt. Die praktische Prüfung wird durch einen von der Luftfahrtbehörde benannten Prüfer durchgeführt.

Die EASA CPL (H) Lizenz ist weltweit für alle EU zugelassenen Luftfahrzeuge welche der Pilot aktiv in seiner Lizent eingetragen hat gültig. Mit einer EASA CPL(H) Lizenz dürfen unter einem sogenannten AOC (Air Operators Certificate), mit allen nötigen Schulungen und Berechtigungen (welche nach der CPL(H) Ausbildung folgen), kommerzielle Flüge durchgeführt werden. Hierunter fallen Rundflüge, VIP-Flüge, Foto Flüge sowie Pipeline und Leitungs Kontrollflüge. Mit entsprechender weiteren Fortbildungen auch Außenlast und Flüge im Gebirge.

 

Die Lizenz an sich ist unbegrenzt gültig. Jedes eingetragene Hubschraubermuster muss nach 12 Monaten erneuert werden. Bedingungen für diese Erneuerungen sind:

– Mindestens zwei Flugstunden je Hubschraubermuster in den letzten 12 Monaten 

– Ein mindestens einstündiger Überprüfungsflug mit einem EASA zugelassenen Prüfer

Sollten Sie Passagiere befördern wollen, so müssen Sie zusätzlich innerhalb der vergangenen 90 Tage, drei vollständige Starts, Anflüge und Landungen absolviert haben. 

Von den notwendigen 155 Flugstunden zu Beginn der Ausbildung können folgende Erleichterungen angerechnet werden:

– 20 Flugstunden in Hubschrauber, wenn der Bewerber einen PPL(A) inne hat

– 50 Flugstunden in Hubschraubern, wenn der Bewerber einen CPL(A) inne hat

– 10 Flugstunden in Motorbetriebenen Gleitern hat

– 20 Flugstunden bei Luftschiffen, wenn der Bewerber einen PPL(As) inne hat

– 50 Flugstunden bei Luftschiffen, wenn der Bewerber einen CPL(As) inne hat

Weiterbildung Hubschrauber

Gesamtansicht eines schwarzen Helikopter für Weiterbildungen

Ersterwerb, Auffrischung, Erneuerungen, Verlängerungen

NVG Flugtraining für Europa

HELI-FLIGHT hat seine Flotte von AS365 Dolphins modifiziert, um den HEMS-Betrieb unter NVIS zu verbessern. Um die Verfügbarkeit unserer Flotte so hoch wie von unseren Kunden erwartet und die Betriebskosten niedrig zu halten, haben wir uns entschieden, eine einzelne Turbine Robinson R66 für das NVIS Basic Flight Training zu modifizieren.

HELI-FLIGHT bietet dieses erschwingliche und umfassende Nachtsicht-Boden- und Flugtraining mit dem ersten modifizierten Robinson R66-Turbinenhubschrauber in Europa, der die neueste Generation III ANVIS-9 White Phosphor Nachtsichtbrille mit 1600 und 1800 FOM verwendet.
Unsere Part-145 Wartungsorganisation und Nachtsichtbrillen-Reparaturwerkstatt garantiert höchste Verfügbarkeit des Helikopters und der NVIS-Ausrüstung während der Ausbildungszeit.

HELI-FLIGHT hat zusammen mit Aviation Specialties Unlimited, Inc. einen EASA STC für die Robinson R66 Turbine erreicht. Wir haben eine starke Verbindung zu ASU, die NVIS Modifikationen und Nachtsicht-Flugtraining auf der ganzen Welt anbietet.

Mit Sitz in EDFB / Reichelsheim bei Frankfurt haben wir eine Vielzahl unterschiedlicher Szenerien von flachen und hellen urbanen bis hin zu dunklen und dünn besiedelten Hügelgebieten für das Night Vision Flight Training.

Wir verwenden die neueste Generation III ANVIS-9 White Phosphor Goggles mit 1600 FOM und 1800 FOM.


Das Boden- und Flugtraining kann auch mit Ihrer Nachtsichtbrille in Ihrem Einsatzgebiet europaweit durchgeführt werden.

EU(VO) 965/2012, SPA.NVIS.130, AMC1 SPA.NVIS.130(f)(1), GM1 SPA.NVIS.130(f), GM2 SPA.NVIS.130 (f), GM3 SPA. NVIS.130(f), GM1 SPA.NVIS.140 werden von unserem Boden- und Flugtraining abgedeckt. Der Ausbildungslehrplan ist von unserer nationalen Behörde genehmigt.

Erweitern Sie Ihre Erfahrung und verbessern Sie ihre fliegerischen Fähigkeiten mit einer Berechtigung zum Nachtflug unter Sichtflugbedingungen!

Die Nachtflugausbildung ist für Berufspiloten inzwischen Teil der regulären Ausbildung. Aber auch als Privatpilot für Hubschrauber kann eine solche Zusatzqualifikation bei uns erworben werden.

 

Voraussetzungen:

Der Inhaber einer PPL(H), der eine Nachtflugqualifikation erwerben möchte, muss mindestens 100 Stunden als Pilot auf Hubschraubern nachweisen, die nach dem Erwerb der Lizenz geflogen wurden; darin müssen mindestens 60 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Hubschraubern und 20 Stunden Überlandflug enthalten sein.

Theoretische Ausbildung:

Der Lehrgang umfasst 5 Stunden theoretische Ausbildung in den folgende Themengebieten:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Navigation
  • Funkverkehr
  • Verhalten – Besonderheiten für NVFR

 

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 15 Flugstunden, wobei die folgenden Punkte mindestens erfüllt sein müssen:

  • 10 Stunden Instrumentenausbildungszeit für Hubschrauber mit einem Lehrberechtigten
  • 5 Flugstunden bei Nacht, davon mindestens:

 

-3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, wovon mindestens eine Stunde Überland-Navigation und

-5 Platzrunden bei Nacht im Alleinflug mit einem Start und einer Landung je Platzrunde

Erweitern Sie Ihre Lizenz um eine Berechtigung: Type Rating Instructor (TRI) gem. FCL.905.TRI TRI. Als TRI(H) dürfen Sie Schulungen für Musterberechtigungen erteilen, ohne zwangsläufig vorab eine vollwertige Fluglehrerberechtigung (FI) zu erwerben.

 

Voraussetzungen:

  1. Mindestalter mind. 18 Jahre;
  2. Der Bewerber muss hierfür tauglich sein;
  3. Inhaber einer CPL, MPL oder ATPL Pilotenlizenz in entsprechender Luftfahrzeugkategorie sein;
  4. für ein TRI(H) Zertifikat SP SEH mind. 250 Std;

    für ein TRI(H) Zertifikat SP MEH mind. 500 Std;

– davon mind. 100 Std. als PIC auf SP MEH.

  1. für ein TRI(H) Zertifikat MP MEH mind. 1000 Std, davon
  2. mindestens 350 Stunden als Pilot auf MP MEH oder
  3. TRI(H) SP MEH Inhaber müssen mind. 100 Std. Erfahrung unter MP Ops. auf dem entsprechenden Muster nachweisen
  4. MCC Kurs nach FCL.735.H erfolgreich abgeschlossen haben

 

Ausbildung:

Die TRI(H) Ausbildung SEH, MEH, MP MEH umfasst mindestens:

 

25 Std. Lehren und Lernen (Inhaber einer FI(H) Berechtigung werden diese 25 Std. erlassen.)

10 Std. fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse, der Erstellung von

Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten im Unterrichtsraum/ Simulator;

5 Std. SP oder 10 Std. MP Flugunterricht auf dem entsprechenden Luftfahrzeug oder Simulator

 

Am Ende des Ausbildungskurses folgt die Kompetenzbeurteilung nach FCL.935.TRI.

 

 

Rechte des TRI

Die Rechte eines TRI umfassen die Ausbildung für:

  • die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Musterberechtigungen;
  • MCC-Ausbildung, sofern er Inhaber einer MP MEH ist;
  • die Erweiterung der IR(H) für SEH auf die IR(H) für MEH

 

Eingeschränkte Rechte

Wenn die TRI-Ausbildung nur in einem Simulator durchgeführt wird, sind die Rechte des TRI auf die Ausbildung im Simulator beschränkt.

 

Die Rechte eines TRI(H) sind auf das Muster beschränkt, in dem die Beurteilung der

Kompetenz für die Erteilung des TRI Zertifikates abgelegt wurde. Die Rechte des TRI(H) werden auf weitere Muster erweitert, wenn:

  1. den technischen Teil auf dem entsprechenden Muster oder Simulator absolviert hat;
  2. mind. 2 Stunden Flugunterricht auf dem entsprechenden Muster;
  3. Kompetenzbeurteilung gem. FCL.935 bestanden wurde.

Weiterbildung Flugzeug

Nahaufnahme eines Flugzeugs

Ersterwerb, Auffrischung, Erneuerungen, Verlängerungen

Voraussetzungen

Eine gültige EASA Lizenz LAPL(A)/PPL(A), CPL(A), ATPL(A) und ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.

Theoretische Ausbildung

Wir vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse bei uns im Hause.

Systeme, Betriebsgrenzen, Flugleistungen, Beladung und Schwerpunkt, Notverfahren und betriebliche Verfahren.

Die theoretische Prüfung wird vom Prüfer am Tage der praktischen Prüfung vor dem Prüfungsflug abgenommen.

Praktische Ausbildung

Vorgeschrieben sind mindestens 3 Std. Flugausbildung mit mindestens 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer und 10 Starts und Landungen unter Aufsicht des Fluglehrers für Inhaber des LAPL(A)

Auch Inhaber einer PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) sollten dies als „minimum Requirement“ veranschlagen.

Der praktische Prüfungsflug mit mündlicher Prüfung schließt sich an.

Privilegien

Mit der Klassenberechtigung SEP(land)  sind Inhaber des LAPL(A) berechtigt einmotorige Landflugzeuge bis zu einer höchstzulässigen Startmasse von 2000kg als PIC zu fliegen. Es dürfen bis zu 3 Passagiere befördert werden.

Bei Inhabern eines PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) entfällt die maximale Abflugmasse von 2000kg als auch die Begrenzung auf maximal 3 Passagiere.

Fristen bzw. Voraussetzungen für die Verlängerung der SEP Berechtigung

Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit Ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn Sie in den letzten 2 Jahren als Flugzeug- bzw. TMG Piloten eine der folgenden Bedingungen erfüllt haben:

12 Flugstunden als PIC oder mit bzw. unter Aufsicht eines Fluglehrers,

12 Starts und Landungen,

Auffrischungsschulung von mindestens einer Std. Gesamtflugzeit mit Fluglehrer.

Oder sie haben eine LAPL(A) Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer abgelegt.

 

Inhaber PPL(A), CPL(A), ATPL(A)

Für die Verlängerung der Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge SEP (2 Jahre gültig), mit einem Piloten müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
12 Flugstunden davon min. 6 Stunden als Verantwortlicher Pilot (PIC) auf SEP und/oder TMG
12 Starts u. Landungen nachweisen und
eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers durchführen
oder innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen.

Die Auffrischungsschulung wird Bewerbern erlassen die eine Befähigungsüberprüfung für eine Klassen oder Musterberechtigung, eine praktische Prüfung oder eine Kompetenzbeurteilung in einer anderen Flugzeugklasse oder einem andern Flugzeugmuster absolviert haben.

Voraussetzungen

Bewerber, die erstmals eine Klassenberechtigung für ein mehrmotoriges Flugzeug mit einem Piloten beantragen, müssen mindestens 70 Stunden als verantwortlichen Pilot auf Flugzeugen absolviert haben.

Außerdem:

Ein gültiges EASA Class 2 Medical

Eine gültige EASA Part-FCL PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) Lizenz

 

Theoretische Ausbildung

Der Theorielehrgang für eine Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten umfasst mindestens 7 Stunden Theorieunterricht und findet bei uns in Reichelsheim statt. Die Schwerpunkte sind die Systeme des Flugzeuges, die allgemeinen Einschränkungen, Berechnungen diverser Gewichts und Schwerpunktlagen, die Leistungsdaten und Notverfahren, …

Abschließend steht die Prüfung der theoretischen Kenntnisse an, diese erledigen wir bei uns im Hause.

 

Praktische Ausbildung

Die Flugausbildung umfasst mindestens 6 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer, davon 2,5 Std. unter normalen Bedingungen und 3,5 Std. in Triebwerksausfallverfahren und asymetrischen Flugtechniken.

Die praktische Prüfung kann auf unserem Flugzeug erfolgen. Sie hat innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Klassenberechtigungslehrgangs und innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem Antrag auf Erteilung der Klassenberechtigung zu erfolgen.

 

Privilegien

Mit der Klassenberechtigung MEP dürfen Sie verantwortlich, nach Sichtflugregeln, die entsprechenden Muster fliegen.

Die Berechtigung zum Fliegen der Cessna 414 nach Instrumenten erfordert mindesten 5 weitere Stunden Flugtraining sofern noch keine Instrumentenflugberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge erworben wurde.

 

 

Fristen bzw. Voraussetzungen für die Verlängerung der MEP Berechtigung

Die Gültigkeit der Klassenberechtigung MEP beträgt 1 Jahr.

Für die Verlängerung der Klassenberechtigung MEP muss der Bewerber:

 

  1. Eine Befähigkeitsüberprüfung auf dem betreffenden Muster (oder FSTD) innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung absolvieren

 

  1. während des Gültigkeitszeitraums der Berechtigung mindestens Folgendes absolvieren:

10 Streckenabschnitte als Pilot der betreffenden Flugzeugklasse und einen Streckenabschnitt als Pilot der betreffenden Flugzeugklasse (oder FSTD) der mit einem Prüfer geflogen wird. Dieser Streckenabschnitt kann währen der Befähigungsüberprüfung geflogen werden.

 

Die Verlängerung einer BIR oder IR(A) kann, falls vorhanden, mit einer Befähigkeitsüberprüfung für die Verlängerung einer Klassen- oder Musterberechtigung kombiniert werden.

NFQ – Nachtflugberechtigung

Voraussetzungen

Eine gültige Part-FCL Lizenz mit eingetragenem SEP oder TMG.

Inhaber LAPL(A): Vor Beginn der Nachtflugausbildung müssen Inhaber eines LAPL(A) die grundlegende Instrumentenflugausbildung absolviert haben, die für die Erteilung des PPL(A) erforderlich ist.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet bei uns in Reichelsheim statt.

(kein Fernstudium, keine Theorieprüfung gefordert)

Praktische Ausbildung

Mindestens 5 Stunden Flugtraining bei Nacht.

Davon mindestens 3 Std. mit Fluglehrer, davon mindestens 1 Std. Überland-Navigation mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 50km (27 Nm) und

5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.

Die Ausbildung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.

Wenn Bewerber Inhaber sowohl einer Klassenberechtigung für SEP (land) als auch einer Klassenberechtigung für TMG sind, können sie die Anforderungen in einer der beiden Klassen erfüllen.

Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind kann die Nachtflugberechtigung eingetragen werden, eine Prüfung fällt nicht an.

Privilegien

Sie dürfen mit der um die Nachtflugberechtigung erweiterten PPL/LAPL (A) Lizenz quasi 24H in Verbindung mit denen Ihnen zugestandenen Rechten unter VFR fliegen.

Die Nachtflugberechtigung wird in Teilen bei der Ausbildung zum IR(A) und CPL(A) angerechnet.

Voraussetzungen

Eine gültige Lizenz LAPL/PPL(A), CPL(A), ATPL(A) mit eingetragenem SEP und ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.

 

Theoretische Ausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgesehen, jedoch müssen einige Themen bezüglich des Umgangs mit Spornradflugzeugen vermittelt werden. Dies geschieht mit Beginn und während der Unterschiedsschulung.

 

Praktische Ausbildung

Es sind keine Mindeststunden festgelegt, vielmehr sollen Sie als auch wir überzeugt sein das Sie im Umgang mit unserer Maule sicher sind. Mit gut 3-5 Std. ist zu rechnen.

Mit dem Abschluss der Differenzschulung erhalten Sie die Bestätigung zum Fliegen von Spornradflugzeugen.

Eine Prüfung findet nicht statt.

 

Fristen bzw. Voraussetzungen für die Verlängerung der Unterschiedsschulung gibt es praktisch nicht. Der Eintrag bleibt gültig so lange Sie Ihre SEP Berechtigung gültig halten.

 

Privilegien

Nach Abschluss der Differenzschulung dürfen Sie Spornradflugzeuge (Taildragger) fliegen.

Zwei Männer sitzend in einem Helikopter Cockpit

Musterberechtigungen Hubschrauber

Möglichkeiten

ROBINSON R22 / R44
ROBINSON R66 (inkl. Erleichterungen)
AS365 N2, N3
BK117/H145 D2/D3

Weitere Möglichkeiten bei Leading Helicopter Academies

Möglichkeiten

Missions & Operations
Specialised Operations
Simulator
Typeratings
...und vieles mehr

Ihre Ansprechpartner in der Flugschule

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Andreas Rheindt

Ich kümmere mich um Auftragsannahme und Betreuung.  So können Sie mich erreichen:

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